Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

Betriebsgelände der Kleinmosterei Mittelsinn (im folgenden als KMM bezeichnet)

Den Anweisungen unseres Teams ist zur Vermeidung von Verletzungen und Unfällen unbedingt Folge zu leisten. Eine Haftung bei selbst verschuldeten / verursachten Verletzungen / Unfällen schließen wir aus.                           Auf dem Betriebsgelände der KMM haften Eltern für ihre Kinder.             Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Sackhebebühne nicht von Kindern bedient werden darf.                                                                 

 

Verarbeitungsvorbehalt:

Wir behalten uns vor, ungeeignetes Obst zur Verarbeitung abzulehnen. Insbesondere bei übermäßiger Fäulnis, bei hohem Verschmutzungsgrad (Erde, Laub, Zweige, Gras, Tierfäkalien etc.) oder bei Überreife. Den Abtransport/die Entsorgung hat der Kunde zu tätigen.

 

Mindermengenzuschlag

Bei einem Saftertrag unter 60 Liter (entspricht durchschnittlich 105kg Äpfel) müssen wir wegen Teilauslastung unserer Anlagen einen Mindermengenzuschlag von einmalig Pauschal 5,-€ erheben.  Bei Kleinmengen unter 50kg behalten wir uns vor, den Saftertrag anhand vom tatsächlichen Gewicht zu berechnen und mit einer anderen Charge zusammen zu pressen.                                                                 

Saftertrag

Der Saftertrag ist abhängig von Apfelsorten und Reifegrad. Der rechnerische Saftertrag ist ein Durchschnittswert, der nicht garantiert werden kann.

 

Haftungsübergang

Eine Haftung für die Verpackung übernehmen wir ausschließlich bei Abgabe in neuen Kartons.         

Beim Transport und der Lagerung ohne neue Kartons handelt der Kunde eigenverantwortlich.   

Vorsorglich und ausdrücklich weisen wir darauf hin, dass bei Transportschäden (z.B. Auslaufen eines Beutels im Fahrzeug) eine Haftung durch die KMM ausgeschlossen ist. Übergabepunkt ist der Zeitpunkt ab der Verladung durch den Kunden in sein Fahrzeug. Unsachgemäße Behandlung oder Lagerung wie z.B. direkte Sonnenbestrahlung, Aufeinanderstapeln von mehr als zwei Beuteln (ohne Karton), ohne ausreichenden Schutz vor Schadnagern (Mäuse etc.)  sowie unsachgemäßes Einbringen in den Karton, sind von einer Sachmängelhaftung generell ausgeschlossen.                                         Das Haltbarkeitsdatum ( 1 Jahr ab Abfüllung) wird per Aufkleber am Beutel bzw. auf dem Karton angebracht. Wir empfehlen den Verzehr, gemäß den Angaben der Beutelhersteller, innerhalb eines Jahres ab Abfüllung oder nach Anbruch innerhalb 3 Monaten.

 

Zahlung

Die Zahlung ist ausschließlich in bar vor Ort zu leisten. Zahlung auf Rechnung akzeptieren wir ausschließlich bei gewerbsmäßigen Kunden, Vereinen, Stiftungen und bei Einzelbeträgen größer 300,-€. Wir behalten uns vor, die Ware erst nach vollständiger Zahlung auszuhändigen.